Die neue DGUV 209-093 ist da, was hat sich geändert?!

"Was lange währt, wird endlich gut" ist eine durchaus treffende Überschrift für die neue DGUV Information. Die alte DGUV 200-005 wurde im Jahr 2012 veröffentlicht und ist seit dem nicht mehr aktualisiert worden. Inzwischen wurde die Technik der Hochvoltsysteme im Fahrzeug deutlich weiterentwickelt und es haben sich neue Instandsetzungsmöglichkeiten ergeben.  Im Laufe der Jahre hat auch die Berufsausbildung der Kfz- Mechatroniker eine weiterentwickelt erfahren. So konnten die Inhalte, wie auch ganze Ausbildungszweige an die neu Mobilitätsform angepasst werden. 

 

Grundsätzlich haben Kfz- Mechatroniker mit folgenden Schwerpunkten:

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik
  • Karosserietechnik

welche ihre Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker  vom 14. Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen haben, die Fachkunde nach Stufe 2S.

 

Im August 2021 gab es eine Aktualisierung der DGUV 209-093. Diese betrifft besonders eine weitere Konkretisierung für die Qualifizierung der Berufe:

  • Mechaniker und Mechanikerinnen für Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker und -mechanikerinnen 

Seit 2002 werden die Kfz- elektrischen Grundlagen im Rahmen der Ausbildung für diese Berufe vermittelt.

 

 

Wenn Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker ihre Ausbildung nach der Verordnung vom 10. Juni 2014 abgeschlossen haben und erfolgreich an einer entsprechenden einwöchige überbetriebliche Ausbildung teilgenommen haben, sind diese ebenfalls nach Stufe 2S qualifiziert.

 

Personen, die eine Ausbildung im Bereich Kfz-Mechatronik in dem Schwerpunkt „System- und Hochvolttechnik“ erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen bereits die Qualifikation nach Stufe 3S.

 

Diese deutlich Klarstellung fehlte bisher und es gab deshalb immer wieder unterschiedliche Informationen oder Aussagen. Besonders bei den Schulungen von einigen Fahrzeugherstellern sind diese Basis- Qualifizierungen gerne ignoriert worden und die Teilnehmer mussten alle vorgegebenen Seminar- Module durchlaufen.

  

Es ist natürlich trotz der Qualifizierungseinstufungen bei der Ausbildung wichtig, sich entsprechend den praktischen Anforderungen im Werkstattalltag weiterzubilden. Deshalb finde ich die Hinweisstellen in der DGUV 209-093 sehr wichtig, dass nach den entsprechenden Qualifizierungen die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf einen aktuellem Stand zu halten sind! Gerade bei diesem Thema merke ich oft in den Trainings zu anderen Themen, dass Teilnehmer die eine Qualifizierungsstufe vor Jahren mal durchlaufen haben, kaum noch über die notwendigen Wissensstände verfügen. Sicher liegt es auch daran, dass viele Mitarbeiter im täglichen Geschäft kaum Berührungspunkte mit den Hochvolt- Systemen haben. Die häufigsten Ursachen dafür sind die fehlenden Hochvolt- Fahrzeugen im Kundenstamm oder das andere Kollegen sich auf diese Modelle spezialisiert haben. Mit der neuen DGUV wird es damit praktisch zur Pflicht von Unternehmer, dafür zur sorgen das die Mitarbeiter regelmäßig in diesem Bereich geschult werden.

 

Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass viele der bisherigen Qualifizierungs- Anbieter ihre Kurse mit wenig bis gar keiner Praxis durchgeführt haben. Leider habe ich bisher nur sehr wenige Anbieter dazu kennengelernt, wo die Schulung wirklich nach den Vorgaben aus der DGUV durchgeführt wurde.  Mit der neuen Verordnung hoffe ich auch, dass weniger  Dozenten solche Qualifizierungen durchführen, die noch nie an einem Fahrzeug geschraubt haben. 

 

Damit komme ich auch zur wesentlichen Änderung in der neuen DGUV 209-093, der Umfang von der Stufe 3. Nach der alten Verordnung war es unter bestimmten Umständen möglich die Qualifizierung an einem Tag zu machen. Was aus meiner Sicht schon immer Quatsch war, weil man an einem Tag nicht im Ansatz den notwendigen Inhalt rüber bringen kann. In den neuen Stufen 3E und 3S sind jetzt jeweils 24 Unterrichtseinheiten (3Tage) vorgesehen, ohne Ausnahmen! Davon müssen mindestens 16 Unterrichtseinheiten Praxis sein. Es wäre schön, wenn jetzt der ein oder andere Weiterbildungsanbieter mal sein Schulungskonzept deutlich überarbeitet. Besonders weil man beim Arbeiten unter Spannung in vielen Bereichen ohne entsprechende Reparaturanleitung vorgehen muss, sind geübte Abläufe einfach unentbehrlich in der Ausbildung.

 

Für die Stufe 1S und 2S hat sich defacto nichts geändert, außer das die Tätigkeiten konkreter beschrieben werden. Auch die notwendigen Begrifflichkeiten wurden klarer formuliert. Besonders die Tätigkeiten der Stufe 1S sind wesentlich genau genannt und geben damit im Werkstattalltag mehr Handlungssicherheit.

 

 

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